Beiträge
- Details
- Kategorie: Gesamtclub
Beitragsordnung MTHC (Beschluss vom 08.09.2011)
Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Grundbeitrag und dem Spartenbeitrag zusammen.
Grundbeiträge:
| 1. Mitglied einer Familie | 80 € |
| 2. Mitglied einer Familie | 60 € |
| 3. und jedes weitere Mitglied einer Familie | 0 € |
| Firmenmitglied 1-10 Mitarbeiter | 800 € |
| Firmenmitglied 11-20 Mitarbeiter | 1.600 € |
Spartenbeiträge:
| Beitragsklasse | Spartenbeitrag | |
| Erwachsener Tennis | 290 € | |
| Erwachsener Hockey * | 310 € | |
| Erwachsener Tennis + Hockey * | 390 € | |
| Mini bis 6 J Tennis | 50 € | |
| Mini bis 6 J Hockey * | 120 € | |
| Mini bis 6 J Tennis + Hockey * | 140 € | |
| Kind ab 7 J, Student, Azubi Tennis | 70 € | |
| Kind ab 7 J, Student, Azubi Hockey * | 210 € | |
| Kind ab 7 J, Student, Azubi Tennis + Hockey * | 240 € | |
| Elternhockey, Hockey-Senioren | 120 € | |
| Erwachsener passiv | kein Spartenbeitrag | |
| Firmenmitglied 1-10 P | Mitarbeiter: - 20 % | |
| Firmenmitglied mehr als 10-20 P | Mitarbeiter: - 20 % | |
| Tageskarte Erwachsener Gast | 15 € | |
| Tageskarte Kind Gast | 5 € | |
| Tageskarte passives Mitglied Gast | 10€ |
*inkl. Trainerpauschale
Erläuterungen:
Bei der Anmeldung wird eine einmalige Gebühr von 40 € (Erwachsener) bzw. 20 € (Mini, Kind ab 7 J, Student, Azubi) fällig.
Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag halbjährlich, d.h. zum 15.1. und zum 15.7., gegen eine zusätzliche Gebühr von 10 € eingezogen werden. Der Antrag ist bis zum 31.12. des Vorjahres einzureichen.
Eheähnliche Lebensgemeinschaften und deren Kinder mit gleichem Wohnsitz, werden mit Ehen und Familien gleichgestellt. Der Nachweis muss durch Meldebescheinigung erfolgen. Voraussetzung dieser Gleichstellung ist aus technischen Gründen ein gemeinsamer Bankeinzug.
Die Firmenmitgliedschaft kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, welche sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen. Der Mitarbeiter hat einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. (Sozialversicherungsnachweis o.ä.) Das Unternehmen zahlt stets die Grundbeiträge für 0-10 oder 11-20 Mitarbeiter. Der Mitarbeiter zahlt keinen Grundbeitrag und erhält den Nachlass auf die Spartenbeiträge. Weitere Varianten können mit dem Vorstand besprochen und vereinbart werden.··
Sonderregelungen:
Ab dem 3. Kind einer Familie reduziert sich der Jahresbeitrag des 3. Kindes und jedes weiteren Kindes auf die Hälfte.
Schüler, die sich für mehr als 3 Monate als Gastschüler im Ausland aufhalten, erhalten den Beitrag für die Dauer des Aufenthalts nach Monatsabrechnung im nächsten Beitragsjahr gutgeschrieben.
Schüler, Studenten, Auszubildende mit einem entfernt liegenden Zweitwohnsitz, zahlen in der Sparte Hockey ein Drittel des Jahresbeitrags. Über jeden Einzelfall entscheidet der Spartenleiter.
Auf Beschluss des geschäftführenden Vorstandes können in einzelnen Jahren Schnupperkonditionen angeboten werden.


Zur aktuellen Speisekarte mit Köstlichkeiten in allen Variationen ...